Verordnung physikalischer Therapie

Orthopädie und Traumatologie

Eine Verordnung physikalischer Therapie ist notwendig, wenn Patienten unter muskulären, orthopädischen oder neurologischen Beschwerden leiden, die gezielte körperliche Maßnahmen erfordern. Sie kann bei Verletzungen, postoperativer Genesung, Schmerzmanagement oder Rehabilitation nach Krankheiten eingesetzt werden. Der behandelnde Arzt entscheidet basierend auf der individuellen Diagnose über die Notwendigkeit und Art der Therapie.

Wann ist physikalische Therapie sinnvoll?

Physikalische Therapie ist sinnvoll bei Schmerzen, Verletzungen, orthopädischen Problemen, neurologischen Zuständen, postoperativer Genesung und Prävention von muskulären Problemen.

Physikalische Therapie ist sinnvoll bei einer Vielzahl von Situationen:

  1. Schmerzmanagement: Bei akuten oder chronischen Schmerzen, um Schmerzsymptome zu lindern und die Schmerzursache anzugehen.

  2. Verletzungen: Zur Rehabilitation nach Verletzungen wie Knochenbrüchen, Verstauchungen, Zerrungen oder Sportverletzungen.

  3. Orthopädische Probleme: Zur Behandlung von Muskel- und Gelenkbeschwerden, Fehlhaltungen oder Rückenproblemen.

  4. Neurologische Zustände: Bei neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Multipler Sklerose zur Verbesserung von Bewegung und Funktion.

  5. Postoperative Genesung: Um die Genesung nach chirurgischen Eingriffen zu unterstützen und die Mobilität wiederherzustellen.

  6. Prävention: Zur Vorbeugung von Verletzungen, Muskelschwäche oder Haltungsschäden durch gezielte Übungen und Anwendungen.

Die Entscheidung zur physikalischen Therapie sollte in Absprache mit Fachärzt:innen für Orthopädie und Traumatologie getroffen werden, um die individuelle Situation zu berücksichtigen.

Wie erfolgt die Verordnung physikalischer Therapie?

In der Regel werden 10 Einheiten á 60 Minuten physikalische Therapie verordnet.

Die Verordnung physikalischer Therapie erfolgt durch Ärzt:innen. Nach einer Untersuchung und Diagnose stellen Ärzt:innen eine ärztliche Verordnung aus, die den Umfang, die Art der Therapie sowie die Häufigkeit der Sitzungen festlegt. Diese Verordnung wird an Physiotherapeut:innen oder eine entsprechende Einrichtung weitergegeben. Die Physiotherapeut:innen erstellen dann einen individuellen Therapieplan und führen die geplanten Therapiesitzungen gemäß den ärztlichen Vorgaben durch. Die Fortschritte werden überwacht und die Therapie gegebenenfalls angepasst.

Diese Leistung wird angeboten von

Wir sind bestrebt, Ihnen eine individuelle, fürsorgliche  und spezialisierte Betreuung zu bieten – Orthopädie für Kinder und Erwachsene.

Häufig gestellte Fragen

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach! Unser Serviceteam steht Ihnen gerne mit Rat zur Seite.

Hier finden Sie einige der Dienstleistungen, die unsere Ärzt:innen für Orthopädie und Traumatologie in unserem Orthopädie Wien Ärztezentrum anbieten:

  • Diagnose und Behandlung von Gelenksschmerzen, Bewegungsstörungen, Entzündungen am Bewegungsapparat oder akuten Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Sehnenverletzungen.
  • Durchführung von Operationen bei Schulterverletzungen, Karpaltunnel-Syndrom, Fersensporn, Golferellenbogen, oder Tennisarm.
  • Hyaluronsäureinjektion, Eigenbluttherapie für Gelenke, Sehnen und Muskeln, orthopädische Botulinumtoxin-Injektionen

Nein, alle Ärzt:innen sind Wahlärzt:innen und Privatärzt:innen. Die Leisteungen müssen vor Ort bar oder mit Karte bezahlt werden.

Wahlärzt:innen sind freiberuflich tätige Ärzt:innen ohne Kassenvertrag. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die Leistungen frei bestimmen. Als Privatpatient:in müssen Sie daher keine E-Card vorweisen, sondern zahlen die Behandlung zunächst selbst. Danach können Sie bei Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Für die Kassen ÖGK und SVS können wir die Direkteinreichung anbieten.

Die Kosten für eine orthopädische Behandlung können je nach Art der erforderlichen Behandlung und von Ärztin zu Arzt variieren. In der Regel kostet eine allgemeine orthopädische Abklärung zwischen 140 bis 200 €. Sonderleistungen können gegebenenfalls noch extra verrechnet werden.

Wenn Sie einen konkreten Kostenvoranschlag benötigen kontaktieren Sie uns bitte vorab!

Auf den jeweiligen Detailseiten unserer Ärzt:innen finden Sie konkrete Angaben zu deren Leistungen und Preisen.

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