Verordnung von Heilbehelfen
Eine Verordnung von Heilbehelfen ist notwendig, wenn Patienten aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder Gesundheitsproblemen spezielle Hilfsmittel benötigen, um ihre Mobilität, Selbstständigkeit oder Lebensqualität zu verbessern. Dies kann bei orthopädischen Beschwerden, chronischen Erkrankungen oder nach Verletzungen der Fall sein. Die Verordnung erfolgt durch Ärzt:innen und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und medizinische Notwendigkeiten.
Wann ist die Verordnung von Heilbehelfen sinnvoll?
Die Notwendigkeit zur Verordnung von Heilbehelfen sollte von Orthopäd:innen festgestellt werden.
Eine Verordnung von Heilbehelfen kann bei verschiedenen orthopädischen Krankheitsbildern notwendig und sinnvoll sein, darunter:
Gelenkerkrankungen: Bei Arthrose, Rheuma oder anderen Gelenkerkrankungen können orthopädische Hilfsmittel wie Bandagen, Orthesen oder Einlagen zur Schmerzlinderung und Stabilisierung eingesetzt werden.
Wirbelsäulenerkrankungen: Bei Bandscheibenvorfällen, Skoliose oder Rückenschmerzen können spezielle Stützmieder, Rückenorthesen oder Korsetts verschrieben werden.
Verletzungen: Nach Knochenbrüchen, Verstauchungen oder Operationen können Hilfsmittel wie Gehhilfen, Schienen oder Bandagen zur Unterstützung der Genesung benötigt werden.
Fußprobleme: Bei Plattfüßen, Fehlstellungen oder Fußschmerzen können orthopädische Schuheinlagen oder spezielle Schuhe empfohlen werden.
Amputationen: Nach Amputationen können Prothesen oder orthopädische Hilfsmittel zur Wiedererlangung der Mobilität und Selbstständigkeit dienen.
Die genaue Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Verordnung von Heilbehelfen sollte in Absprache mit einem Orthopäd:innen festgelegt werden.
Wie erfolgt die Verordnung von Heilbehelfen?
Die Verordnung wird nach ausgiebiger Untersuchung durch Orthopäd:innen ausgestellt.
Die Verordnung von Heilbehelfen erfolgt durch einen Ärzt:innen, in der Regel durch einen Fachärzt:innen für Orthopädie. Nach einer Untersuchung und Diagnose entscheiden die Ärzt:innen über die Notwendigkeit und Art der benötigten Hilfsmittel. Eine ärztliche Verordnung wird ausgestellt, die die spezifischen Heilbehelfe, ihre Verwendungsdauer und andere relevante Details festlegt. Diese Verordnung wird dann an die Patient:innen weitergegeben, der sie bei einem Sanitätshaus oder einem Anbieter von medizinischen Hilfsmitteln einreicht. Dort werden die empfohlenen Hilfsmittel angepasst, ausgeliehen oder erworben und dem Patienten zur Verfügung gestellt.
Diese Leistung wird angeboten von
Wir sind bestrebt, Ihnen eine individuelle, fürsorgliche und spezialisierte Betreuung zu bieten – Orthopädie für Kinder und Erwachsene.
Häufig gestellte Fragen
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach! Unser Serviceteam steht Ihnen gerne mit Rat zur Seite.
Hier finden Sie einige der Dienstleistungen, die unsere Ärzt:innen für Orthopädie und Traumatologie in unserem Orthopädie Wien Ärztezentrum anbieten:
- Diagnose und Behandlung von Gelenksschmerzen, Bewegungsstörungen, Entzündungen am Bewegungsapparat oder akuten Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Sehnenverletzungen.
- Durchführung von Operationen bei Schulterverletzungen, Karpaltunnel-Syndrom, Fersensporn, Golferellenbogen, oder Tennisarm.
- Hyaluronsäureinjektion, Eigenbluttherapie für Gelenke, Sehnen und Muskeln, orthopädische Botulinumtoxin-Injektionen
Nein, alle Ärzt:innen sind Wahlärzt:innen und Privatärzt:innen. Die Leisteungen müssen vor Ort bar oder mit Karte bezahlt werden.
Wahlärzt:innen sind freiberuflich tätige Ärzt:innen ohne Kassenvertrag. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die Leistungen frei bestimmen. Als Privatpatient:in müssen Sie daher keine E-Card vorweisen, sondern zahlen die Behandlung zunächst selbst. Danach können Sie bei Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Für die Kassen ÖGK und SVS können wir die Direkteinreichung anbieten.
Die Kosten für eine orthopädische Behandlung können je nach Art der erforderlichen Behandlung und von Ärztin zu Arzt variieren. In der Regel kostet eine allgemeine orthopädische Abklärung zwischen 140 bis 200 €. Sonderleistungen können gegebenenfalls noch extra verrechnet werden.
Wenn Sie einen konkreten Kostenvoranschlag benötigen kontaktieren Sie uns bitte vorab!
Auf den jeweiligen Detailseiten unserer Ärzt:innen finden Sie konkrete Angaben zu deren Leistungen und Preisen.